29.01.2021 – Automatische Passverlängerung der Spieler der Black Hawks für die Saison 2021

Jeder Verein kann die Pässe seiner Spieler bis zum 31.01. automatisch für die nächste Saison verlängern lassen. Es wird keine Unterschrift vom jeweiligen Spieler benötigt. Nach §47 der BSO, reicht es aus wenn die Spielernamen auf der Homepage bekannt gegeben werden.

Die Plattling Black Hawks e.V. verlängern, für die Saison 2021, die Spielpässe wie folgt:

Seniors:

Tassilo Pittoni

Dominik Benthin

Sebastian Bruckmeier

Robin Rimböck

Dan Lipovanciuc

Florian Graf

Anton Wagner

Christian Maurer

Christoph Rothe

Loreen Firulescu

Bernhard Bleicher

Philipp Möginger

Dennis Schwarz

Christoph Schiller

Maik Avenriep

Patrick Kammerl

Michael Woletz

Dennis Marinkovic

Deniz Seven

Anton Maroth

Philipp Bader

Fabian Esterl

Nikolas Heller

Manuel Treml

Felix Emminger

Martin Esterbauer

Elias Aichinger

Luca Marinkovic

Kilian Fischer

Nico Schöbel

Felix Kainz

Luca Klingl

Quirin Hofmann

Andreas Fritsch

Steven Saidl

Rudolf Stadler

 

Auszug aus der Bundesspielordnung (BSO):

  • §47 Passverlängerung
    Eine Verlängerung der Spielberechtigung ist nur mit der persönlichen und eigenhändigen schriftlichen Zustimmung des Spielers zulässig. Bei minderjährigen Spielern zusätzlich die Unterschrift der Sorgeberechtigten. Diese Erklärung muss im Original eingereicht werden.
    Eine Ausnahme besteht für Spielerpässe, die auf Antrag des Vereins vor dem 15.12. (für die Saison 2021: vor dem 31.01.21) für das Folgejahr verlängert werden. Diese Spielerpässe können ohne persönliche und eigenhändige Zustimmung des Spielers verlängert werden. Der Spieler, bei minderjährigen zusätzlich die Sorgeberechtigten, sind lediglich über die Verlängerung des Spielerpasses durch den Verein zu informieren, der die Passverlängerung beantragt.
    Die Beweislast, dass ein Spieler über die Passverlängerung ohne seine persönliche und eigenhändige schriftliche Zustimmung informiert wurde, trägt grundsätzlich der beantragende Verein. Sofern der Spieler der Veröffentlichung seines Namens auf der Internetseite des Vereins gem. den aktuellen Datenschutzbestimmungen freiwillig zugestimmt hat, gilt die Veröffentlichung als ausreichende Information. Der Verein hat dann lediglich das Datum der Veröffentlichung nachzuweisen.

 

  • §60 Wechselbestimmungen
    Ein Spieler kann in einem Kalenderjahr zur selben Zeit für je einen Verein eine Spielgenehmigung für Tackle und je eine für Flag Football erhalten. Vereinswechsel innerhalb eines Kalenderjahres sind nach den nachfolgenden Bestimmungen beliebig oft möglich.
    a) Wechsel zwischen 01. November und 31. Dezember
    Bundesspielordnung des American Football Verband Deutschland e.V.
    Stand: 31.12.2020 Seite 50 von 103
    Der offizielle Zeitraum für einen Vereinswechsel ist vom 01. November bis zum 31. Dezember vor der betreffenden Saison.
  • b) Wechsel zwischen 01. Januar und 28./29. Februar
    Wurde für einen Spieler zwischen dem 15. Dezember des Vorjahres und dem 28./ 29. (in Schaltjahren) Februar des Spieljahres ein Spielerpass ausgestellt oder verlängert, so ist ein Wechsel nur möglich wenn, der abgebende Verein entweder eine Freigabe schriftlich erteilt, die dem Neuantrag beizufügen ist, oder einer Freigabe nicht innerhalb von 14 Tagen nach Information durch die zuständige Steile schriftlich widerspricht.