Jeder Verein kann die Pässe seiner Spieler bis zum 31.01. automatisch für die nächste Saison verlängern lassen. Es wird keine Unterschrift vom jeweiligen Spieler benötigt. Nach §47 der BSO, reicht es aus wenn die Spielernamen auf der Homepage bekannt gegeben werden.
Die Plattling Black Hawks e.V. verlängern, für die Saison 2021, die Spielpässe wie folgt:
Seniors:
Tassilo Pittoni
Dominik Benthin
Sebastian Bruckmeier
Robin Rimböck
Dan Lipovanciuc
Florian Graf
Anton Wagner
Christian Maurer
Christoph Rothe
Loreen Firulescu
Bernhard Bleicher
Philipp Möginger
Dennis Schwarz
Christoph Schiller
Maik Avenriep
Patrick Kammerl
Michael Woletz
Dennis Marinkovic
Deniz Seven
Anton Maroth
Philipp Bader
Fabian Esterl
Nikolas Heller
Manuel Treml
Felix Emminger
Martin Esterbauer
Elias Aichinger
Luca Marinkovic
Kilian Fischer
Nico Schöbel
Felix Kainz
Luca Klingl
Quirin Hofmann
Andreas Fritsch
Steven Saidl
Rudolf Stadler
Auszug aus der Bundesspielordnung (BSO):
- §47 Passverlängerung
Eine Verlängerung der Spielberechtigung ist nur mit der persönlichen und eigenhändigen schriftlichen Zustimmung des Spielers zulässig. Bei minderjährigen Spielern zusätzlich die Unterschrift der Sorgeberechtigten. Diese Erklärung muss im Original eingereicht werden.
Eine Ausnahme besteht für Spielerpässe, die auf Antrag des Vereins vor dem 15.12. (für die Saison 2021: vor dem 31.01.21) für das Folgejahr verlängert werden. Diese Spielerpässe können ohne persönliche und eigenhändige Zustimmung des Spielers verlängert werden. Der Spieler, bei minderjährigen zusätzlich die Sorgeberechtigten, sind lediglich über die Verlängerung des Spielerpasses durch den Verein zu informieren, der die Passverlängerung beantragt.
Die Beweislast, dass ein Spieler über die Passverlängerung ohne seine persönliche und eigenhändige schriftliche Zustimmung informiert wurde, trägt grundsätzlich der beantragende Verein. Sofern der Spieler der Veröffentlichung seines Namens auf der Internetseite des Vereins gem. den aktuellen Datenschutzbestimmungen freiwillig zugestimmt hat, gilt die Veröffentlichung als ausreichende Information. Der Verein hat dann lediglich das Datum der Veröffentlichung nachzuweisen.
- §60 Wechselbestimmungen
Ein Spieler kann in einem Kalenderjahr zur selben Zeit für je einen Verein eine Spielgenehmigung für Tackle und je eine für Flag Football erhalten. Vereinswechsel innerhalb eines Kalenderjahres sind nach den nachfolgenden Bestimmungen beliebig oft möglich.
a) Wechsel zwischen 01. November und 31. Dezember
Bundesspielordnung des American Football Verband Deutschland e.V.
Stand: 31.12.2020 Seite 50 von 103
Der offizielle Zeitraum für einen Vereinswechsel ist vom 01. November bis zum 31. Dezember vor der betreffenden Saison. - b) Wechsel zwischen 01. Januar und 28./29. Februar
Wurde für einen Spieler zwischen dem 15. Dezember des Vorjahres und dem 28./ 29. (in Schaltjahren) Februar des Spieljahres ein Spielerpass ausgestellt oder verlängert, so ist ein Wechsel nur möglich wenn, der abgebende Verein entweder eine Freigabe schriftlich erteilt, die dem Neuantrag beizufügen ist, oder einer Freigabe nicht innerhalb von 14 Tagen nach Information durch die zuständige Steile schriftlich widerspricht.